Schullaufbahn
Kinder sollen gemeinsam für die Zukunft lernen – im Unterricht lernen alle Kinder durch das tägliche Zusammensein miteinander und voneinander Hilfsbereitschaft, Behutsamkeit, Respekt, Toleranz und Rücksichtnahme.
Die Grundschule umfasst im Land Brandenburg – anders als in den meisten anderen Bundesländern – die Klassen 1 bis 6. Sie vermittelt durch fachlichen, facherübergreifenden oder fächerverbindenden Unterricht eine grundlegende Bildung und führt hin zum weiterführenden Lernen in der Sekundarstufe I. Zwei Schulformen bieten den Unterricht an: Grundschulen und Förderschulen mit unterschiedlichen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten.
Sehr geehrte Eltern,
Zum Schuljahr 2025/26 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30.September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden.
Die Anmeldung für die Karl-Hagemeister-Grundschule erfolgt in der Zeit vom 06.01. bis 17.01.2025.
Hier können Sie prüfen, ob wir die zuständige Grundschule für Ihr Kind sind.
Die Terminvergabe erfolgt online, in einem vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung gestellten Terminkalender https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren.
Unter dem Punkt „Zum Ü1 Anmeldeformular“ kommen Sie zur Terminvergabe.
Eltern, die nicht die Möglichkeit zur Online-Anmeldung haben, können telefonisch unter der Rufnummer 03327/42355 in der Zeit von 09: 00 bis 12:30 Uhr die Terminvereinbarung vornehmen.
Sollten Sie sich nicht bei der für die Anmeldung festgelegten Schule angemeldet haben, leiten wir Ihre Anmeldung an die zuständige Schule weiter. Damit ist die getroffene Terminvereinbarung hinfällig.
Während die Kinder einen Einschulungstest absolvieren, erhält der/die Sorgeberechtigte wichtige Informationen von der Schulleitung zum Anmeldeverfahren.
Die Anmeldung an der Schule muss durch eine sorgeberechtigte Person in Anwesenheit des Kindes erfolgen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- die Geburtsurkunde Ihres Kindes im Original zur Einsicht
- den Personalausweis der sorgeberechtigten Person bzw. eine aktuelle Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes in der Stadt Werder (Havel)
- Dokumente zum Sorgerecht bei nicht verheirateten Eltern im Original zur Einsicht und eine Kopie ggf. Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht
- die Teilnahmebescheinigung zur Sprachstandsfeststellung der Kita im Original
Aus unserem Downloadbereich – siehe unten
Die ausgefüllten Anmeldeunterlagen lassen Sie uns bitte vorab per Mail oder Post zukommen. Bitte beachten Sie, dass die Formulare von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden.
- das ausgefüllte Anmeldeformular Ü1
- ggf. erforderliche Anträge (Rückstellung, Besuch einer anderen Schule)
- den Nachweis zur Masernschutzimpfung bzw. der medizinische Nachweis einer Masernimmunisierung oder einer Kontraindikation
Den Termin für die schulärztliche Untersuchung erhalten Sie vom Gesundheitsamt.
Ab dem 27.05.2025 erfolgt die Zustellung der Aufnahme-, Ablehnungs- sowie Zurückstellungsbescheide.
Unterlagen für die Schulanmeldung:
“Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü7-Verfahren bezeichnet.”
“Unter Beibehaltung der sechsjährigen Grundschule im Land Brandenburg können Schülerinnen und Schüler zur Förderung besonderer Leistungen und Begabungen bereits nach vier Jahren Grundschulzeit an ausgewählten Gymnasien oder Gesamtschulen aufgenommen werden. An 35 Standorten sind Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) eingerichtet: an 30 Gymnasien und einer Gesamtschule in öffentlicher Trägerschaft sowie an vier Gymnasien in freier Trägerschaft.
Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in die Jahrgangsstufe 5 einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium in einer Leistungs- und Begabungsklasse wünschen, stellen bis Anfang Januar eines Jahres einen Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grundschule. Die digitale Anmeldung an einer Gesamtschule oder an einem Gymnasium mit Leistungs- und Begabungsklassen (LuBK) erfolgt in der Regel im Februar. Mit Hilfe eines Codes erhält man Zugang zu dem Antragsformular, welches dann digital ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Diesen Zugangscode erhalten die Eltern mit Aushändigung der Empfehlung der Grundschule.”
“Weitere Hinweise erhalten Sie auf den folgenden Seiten:”
Far far away, behind the word mountains, far from the countries Vokalia and Consonantia, there live the blind texts.